Eltern können sich auf verschiedenen Ebenen in die Arbeit der Grundschule einbringen, um an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt zu werden:
1. Klassenpflegschaft:
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Themen können sein: Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, Arbeitsgemeinschaften, Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregungen zur Einführung von Lernmitteln und Erziehungsschwierigkeiten.
Wenn die Pflegschaft Interesse hat, dann kann sie folgendes tun: „Die oder der Vorsitzende beruft die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Tagesordnung fest. Auch einzelne Eltern können Themen zur Tagesordnung anmelden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer wird in der Regel an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft kann alle Lehrerinnen und Lehrer einladen, die in der Klasse unterrichten, damit sie die Grundzüge ihrer unterrichtlichen und pädagogischen Arbeit erläutern.“ (1)
Wer die Wahl der die Qual.
2. Schulpflegschaft
„Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter . An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter (…) teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. (…) Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. (…) „Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.“
3. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist formal sozusagen der Bundestag der Grundschule. Im Gesetz steht: „Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.“ Schulgesetz, § 65). Themen können sein: Schulprogramm, Qualitätsmanagement, Kooperationen, Festlegung der beweglichen Feiertage, Ganztags- und Betreuungsangebote, Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, Organisation der Schuleingangsphase, Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen, Einführung von Lernmitteln, Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters und viele andere Themen mehr, deren Aufzählung hier zu weit führt.
Die Elternvertreter werden von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder, bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder. Bei uns sind es also 12 Mitglieder (Stand 2014).
Elternmitwirkung in der Schule, Broschüre des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.