Aller Anfang ist schwer. So auch für die Eltern. Die Erstklässler gehen gerade ein paar Tage oder Wochen in die Schule und schon bringen die Kinder die Einladung zum ersten ‚Elternabend’ mit nach Hause. Unter der Leitung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers kommen alle Eltern einer Klasse zusammen und dürfen sich jetzt Klassenpflegschaft nennen. Noch bevor man sich richtig umgesehen hat, und natürlich diese und jene Information über die Schule bekommt, steht eine ganz wichtige Frage auf der Tagesordnung:
Wer übernimmt für das Schuljahr den Vorsitz der Klassenpflegschaft und wer macht die Vertretung?
Mindestens zwei Fragen tauchen auf: Wozu das Ganze und wen soll ich bloß wählen?
Also, die Sache ist erst einmal grundsätzlich so: In der Landesverfassung und im Schulgesetz wird das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, ziemlich groß geschrieben. Wie das geht ist genau geregelt.
Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. Für die meisten Eltern ist die Sache in dem Augenblick erledigt, wo sie zwei Kandidaten in ihrer Klasse gefunden haben, die den Posten übernehmen. Dabei steckt da doch etwas mehr Musik drin, wenn wir uns die Gremien und deren Bedeutung etwas näher anschauen.
Denn je mehr Eltern sich aktiv in die Grundschularbeit einbringen, um so lebendiger wird das Schulleben für unsere Kinder.
Elternvertretung ist mehr als ein Wahllokal.